AG Fritzlar, Urteil vom 17.04.2013, Az.: 04 Ds – 2820 Js 44570/12
In der Strafsache wegen Diebstahls hat das Amtsgericht Fritzlar für Recht erkannt: Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. Gründe: Dem Angeklagten wurde mit Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Kassel vom 10.07.2012 vorgeworfen, am 30.05.2012 in (…) gemeinschaftlich handelnd fremde...