Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 07.03.2013, Az.: 3 Ca 431/12
für Recht erkannt: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.500,00 Euro festgesetzt. Die Berufung wird nicht zugelassen. Tatbestand: Die Parteien streiten um Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Klägers. Der am (…) geborene Kläger ist bei der Firma (…) beschäftigt....