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Okt
AG Kassel, Beschluss vom 07.09.2013
In der Beratungshilfesache wird der Beschluss vom 26.04.2013 aufgehoben. Die Kostenbeamtin wird angewiesen, über die Festsetzungsanträge unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden. Die Entscheidung ergeht Gerichtsbührenfrei; Kosten werden nicht erstattet. Gründe: Die Antragsstellerin hat am 27.02.2013 (…) und am 05.03.2013 (…) Beratungshilfe beantragt, die ihr jeweils auch...