Familienrecht
Wir bieten Ihnen kompetente anwaltliche Unterstützung bei familienrechtlichen Problemen.
Familienrecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Abstammung, Vaterschaft
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Familienrecht

Zwischen Emotion und Recht: Trennung von Partner oder Partnerin

Die Trennung von einem langjährigen (Ehe-)Partner gehört sicherlich emotional zu den schwierigsten Erfahrungen im menschlichen Leben. Dazu ändert sich der Freundes- und Bekanntenkreis, die Kinder leiden, die Finanzen müssen neu geordnet werden.

Hier ist es das Ziel, möglichst schonend und kostengünstig eine „gütliche“ Trennung zu erreichen. Denn Prozesse brauchen Zeit und belasten den Mandanten oder die Mandantin zusätzlich. Das gilt besonders für die Kinder, deren Situation viel Fingerspitzengefühl verlangt.

Die kulturellen und rechtlichen Eigenheiten ausländischer Mandate werden berücksichtigt, von der Sprache bis hin zur Prüfung des anwendbaren Rechts.

Kurz nach einer Trennung …

Hier sind oft das Schicksal der Kinder und der Wohnung, sowie finanzielle Fragen vordringlich: Bei wem sollen die Kinder wohnen? Wie gestalten sich die Besuche beim anderen Elternteil? Bei größeren Kindern will vor einem Auszug bedacht sein, ihnen möglichst das bisherige Umfeld aus Schule, Freunden, Sport und Freizeit zu erhalten. So verarbeiten sie leichter die Trennung der Eltern. Manchmal gibt es die Möglichkeit, den Ehepartner dazu zu zwingen, die Wohnung der restlichen Familie zu überlassen, zum Beispiel bei Gewalttätigkeit.

Sodann ist der Unterhalt zu berechnen und notfalls gerichtlich durchzusetzen. Spätestens in dieser Phase sollten Sie alle wichtigen Dokumente zusammenstellen und kopieren (Verdienst-Abrechnungen, Auto-Papiere, Versicherungspolicen, Zeugnisse, Konto-Belege, Darlehensstände, Wertpapierdepots etc.).

Später nach einer Trennung

Sofern eine gütliche Einigung nicht möglich ist, werden wir die sachdienlichen Anträge bei dem Familiengericht stellen:

  • zur Scheidung und zum Rentenausgleich („Versorgungsausgleich“);
  • zum Zugewinn (Immobilien, Firmenanteile, Kontoguthaben, aber auch Schulden);
  • zum Unterhalt, der für Kinder und den Ehepartner zu zahlen ist;
  • zum Sorgerecht oder zum Besuchsrecht der Kinder.

Nach dem Trennungsjahr entfällt das sog. Ehegattensplitting (Steuerklasse III). Wir beraten über Steuervorteile, die noch bleiben, z.B. bei Unterhalt an die Noch-Ehefrau.

Familienunternehmen

Wir behalten dabei den Überblick über wirtschaftsrechtliche Bezüge, wie z. B. im Kontext von Familienunternehmen oder Stiftungen und erarbeiten mit Ihnen rechtsübergreifende Lösungen.

Und sonst: Abstammungsverfahren, Partnerschaftsverträge, Strafrecht etc.

Wenn ein Kind nicht in einer Ehe geboren wird, klärt das Familiengericht seine Abstammung.

Scheidungen und Kindschaftssachen werden nicht selten von strafrechtlichen Problemen überlagert, wenn Strafanzeigen gegen einen Ehepartner oder ein Elternteil erstattet wurden. Dann müssen sich Mandanten und Mandantinnen parallel mit Vorwürfen auseinandersetzen wegen Beleidung, Verleumdung oder Körperverletzung, oder sogar wegen des Vorwurfs eines sexuellen Missbrauchs von Kindern. Gerade der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist in Scheidungsverfahren oft unberechtigt. Wir sind erfahren im Umgang mit den Behörden, die tätig werden, wenn Familienrecht und Strafrecht aufeinandertreffen, insbesondere die Jugendämter oder Schulbehörden. Wir kennen ihre Vorgehensweise und wissen, wie mit ihnen angemessen umzugehen ist.

Sie können auch einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag ausarbeiten lassen, um damit Probleme zu vermeiden und die Dinge gut geregelt zu wissen. Das empfiehlt sich vor allem für unverheiratete Paare mit Kindern.