Fair teilen – Beratung und Vertretung von Erben
Fair teilen – Beratung und Vertretung von Erben
Wenn Sie nicht alleine erben, sind Sie automatisch Mitglied einer sogenannten Erbengemeinschaft.
Hier haben Sie Rechte und Pflichten, solange die Erbengemeinschaft nicht beendet ist.
Wir helfen mit Rat und Anträgen bei der Verwaltung des Vermögens bis hin zur Auseinandersetzung, beispielsweise: Wer darf in das geerbte Haus hinein? Muss der Bewohner jetzt „Miete“ zahlen? Kann ich vom Nachlasskonto Beerdigungskosten zahlen? Wie bekommen Sie vorgelegte Kosten von den Miterben zurück? Wir erarbeiten Lösungen für nicht so leicht teilbares Vermögen (etwa Grundstücke), insbesondere Auseinandersetzungsverträge.
Neben dem rechtlich optimalen Ergebnis ist es uns wichtig, familiäre Bindungen nicht zu beeinträchtigen.
Die letzten Dinge gut geregelt wissen – Testament
Wenn Sie einem Menschen, den Sie schätzen, eine Freude machen möchten oder sich bei jemandem bedanken möchten; wenn Sie nahe Angehörige, Kinder oder Ehepartner finanziell absichern möchten; wenn Ihr hart erarbeitetes Vermögen nicht „beim Falschen“ dereinst landen soll – dann können Sie alle diese Dinge in einem Testament regeln.
Wir klären mit Ihnen die Ziele, die Sie mit Ihrer Regelung erreichen möchten, und finden die Formulierungen, die diese Ziele juristisch umsetzen.
Wir geben Ihnen Hinweise, wie unliebsame Personen weitgehend ausgeschlossen werden. Zur Abrundung klären wir die steuerlichen Folgen der Regelungen ab, und beraten darüber, wie Steuern vermieden oder wenigstens minimiert werden können.
Der Pflichtteil – „Weniger geht nicht“
Werden Sie als naher Angehöriger, etwa als Sohn oder Tochter, im Testament übergangen, so steht Ihnen trotzdem Geld aus dem Nachlass zu – der sogenannte Pflichtteil.
Weniger geht nicht: Wenn zum Beispiel Ihr verwitweter Vater die einzige Schwester als Alleinerbin eingesetzt hat, so hätten Sie Anspruch auf 1⁄4 des Nachlass-Wertes.
Wir helfen Ihnen, das Volumen des Nachlasses herauszufinden und zu bewerten, besonders Grundstücke, und setzen Ihr Pflichtteil notfalls
gerichtlich durch. Hier kann es sehr eilig sein, mit geeigneten Schritten zu verhindern, dass der Erbe den Nachlass verschiebt oder verschleiert.
Wird von Ihnen als Erbe der Pflichtteil verlangt, helfen wir, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Nachlass-Überschuldung (Insolvenz)
Wenn der Nachlass überschuldet ist, werden wir Ihr eigenes Vermögen schützen vor Nachlassgläubigern. Nach sorgfältiger Prüfung werden wir die beste Möglichkeit empfehlen.
Das kann die Ausschlagung sein, aber auch ein Antrag auf Nachlass-Insolvenz oder dass Sie gegenüber Gläubigern die Haftung als Erbe beschränken.